Automobil-System X® Garantie

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihrer System X® Flugzeuggarantie.

Garantie-Bedingungen

Abdeckung

Element 119 garantiert, dass bei ordnungsgemäßer Anwendung des System X™ Lackschutzes durch einen von Element 119 zugelassenen Installateur der Lack Ihres Fahrzeugs geschützt bleibt gegen:

  • Oxidation
  • Glanzverlust
  • UV-Schäden
  • Säureregen
  • Lackkreidung

Max G+ & MF | Lebenslange Garantie

Pro+ | 6-Jahres-Garantie

Crystal+ | 2-Jahres-Garantie

Wenn der behandelte Lack durch diese Bedingungen oder durch normale Nutzung nachweislich beeinträchtigt wird, erkennbar an einem sichtbaren Glanzverlust, und alle Bedingungen dieser Garantie erfüllt sind, werden diese Mängel von Element 119, dem regionalen Vertriebspartner und/oder seinen autorisierten Installateuren kostenfrei behoben. Dabei behalten sich diese das Recht vor, Reparaturen zunächst durch professionelle Oberflächenaufbereitung/Politur zu versuchen, bevor der beschädigte Bereich neu lackiert wird.

Allgemeine Bedingungen

  1. Der Garantieanspruch ist nur gültig, wenn der zugelassene Anwender eine Garantiekarte ausgestellt und diese innerhalb von 30 Tagen nach der Anwendung registriert hat.
  2. Das Fahrzeug muss während der gesamten Garantiezeit für den legalen nicht-gewerblichen Straßenverkehr zugelassen bleiben.
  3. Garantien gelten nur für als PKW registrierte Fahrzeuge. Nutzfahrzeuge jeglicher Art sind ausgeschlossen.
  4. Fahrzeuge, die älter als 3 Monate sind, müssen vor der Anwendung von einem zugelassenen Anwender maschinell poliert werden. Neuere Fahrzeuge können ebenfalls eine maschinelle Politur benötigen, wenn dies vom zugelassenen Anwender empfohlen wird.
  5. Im Falle von Schäden oder Reparaturen an der Oberfläche (z. B. Unfallreparatur) muss das Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen auf Kosten des Eigentümers von einem zugelassenen Anwender an der reparierten Stelle erneut behandelt werden.
  6. Die Garantie wird auf den Namen des Fahrzeughalters registriert und ist nicht übertragbar.
  7. Erforderliche Nachbehandlungen (z. B. nach einem Unfall) sind vom Fahrzeughalter oder dessen Versicherer zu tragen, die Kosten werden vom zugelassenen Anwender festgelegt.
  8. Der Fahrzeuglack muss regelmäßig gemäß den Empfehlungen von Element 119 gepflegt und gewaschen werden, um Verschmutzungen zu vermeiden (alle zwei Wochen). Nach dem Waschen darf kein Wasser auf der beschichteten Oberfläche trocknen, besonders in den ersten zwei (2) Wochen nach der Installation. Bei Kontakt mit mineralstoffreichem Wasser („hartes“ oder „weiches“ Wasser), wie es bei manchen automatischen Waschanlagen, Sprinkleranlagen oder Leitungswasser in einigen Regionen vorkommt, müssen alle beschichteten Bereiche sofort mit einem Mikrofasertuch getrocknet werden. Trocknendes Wasser kann sichtbare Ränder hinterlassen, die so schnell wie möglich mit Essig entfernt werden sollten, bis die Mineralablagerungen beseitigt sind.
  9. Die Registrierung muss mit korrekten und vollständigen Daten erfolgen, und eine Bestätigungsnummer muss gespeichert werden.

Ausnahmen

  1. Wenn der Eigentümer als nachlässig, sorglos oder unzureichend bei der Pflege der lackierten Außenfläche angesehen wird.
  2. Vorhandene Schäden am Lack oder an anderen behandelten Teilen aufgrund minderwertiger Spezifikationen, Materialien oder Verarbeitung durch den Fahrzeughersteller, Händler, Drittanbieter, Modifizierer oder nicht autorisierte professionelle Aufbereiter.
  3. Beschädigungen der beschichteten Oberfläche durch falsche Handwäsche, automatische Waschanlagen mit Bürsten, kontaminierte Waschwerkzeuge oder Schäden durch Dritte, die nicht von Element 119 autorisiert sind.
  4. Wirbelspuren, Kratzer, Schrammen, Abschürfungen, Lackabplatzungen.
  5. Wasserflecken – verursacht durch hartes Wasser (Mineralablagerungen), die beim Trocknen Flecken hinterlassen; Wasserflecken sind nicht abgedeckt.
  6. Versagen des Klarlacks – Abblättern, Trübung und Verblassen oder Ansprüche, die durch die Fahrzeugherstellergarantie abgedeckt sind.
  7. Schäden durch Kollision, Unfall, Vandalismus, mutwillige Beschädigung, Feuer, Hagel, Überschwemmung, Steinschlag, Oberflächenrost, Schienenstaub, physische Schäden, Lacküberspray, Wasserätzungen oder Herstellermängel, die eventuell durch Herstellergarantie oder Händler-Schutzpläne abgedeckt sind.
  8. Bereiche, die nach einer Lackreparatur nicht erneut behandelt wurden.
  9. Jeglicher Zeitverlust oder Nutzungsausfall des Fahrzeugs während Inspektionen oder Behandlungen.

Nur berührungslose Autowäschen verwenden. Niemals eine Autowäsche mit Bürsten benutzen.

Jährliche Inspektionen

  1. Jährliche Inspektionen müssen von einem zugelassenen Anwender innerhalb von 30 Tagen vor oder nach dem Jahrestag der letzten Wartung durchgeführt werden, um die Garantie aufrechtzuerhalten.
  2. Das Versäumnis, die jährliche Inspektion innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums durchzuführen, führt zum Erlöschen der Garantie.
  3. Für die jährliche Inspektion wird eine vom zugelassenen Anwender festgelegte Gebühr erhoben, die eine Außenwäsche, Entkontamination, Crystal- oder Topcoat-Behandlung und Inspektion umfasst.
  4. Jährliche Inspektionen müssen innerhalb von 30 Tagen auf SystemX.com dokumentiert werden.

Haftungsbeschränkung (Ansprüche)

  1. Schäden, die unter diese Garantie fallen könnten, müssen innerhalb von 30 Tagen einem zugelassenen Anwender gemeldet werden; bei Nichteinhaltung erlischt die Garantie.
  2. Die Entscheidung über Ansprüche liegt allein bei Element 119, die entweder eine Reparatur/Nachbehandlung durch einen zugelassenen Anwender genehmigen oder die Produktkosten bis maximal 1000 $ an den Fahrzeughalter erstatten und die Garantie beenden, je nachdem, was geringer ist.
  3. Alle Streitigkeiten aus diesen Bedingungen unterliegen dem Recht des Litchfield County, Connecticut, USA. Die beteiligten Parteien unterwerfen sich der Gerichtsbarkeit dieses Bundesstaates.
  4. E-Mail-Erinnerungen für jährliche Inspektionen sind eine Serviceleistung; das Ausbleiben einer Erinnerung ist kein akzeptabler Grund für das Versäumen der Inspektion.

Definitionen

Zugelassener Anwender – Ein eigenständig geführtes Unternehmen, das von Element 119 oder einem autorisierten Vertriebspartner zur Anwendung von Element 119 Produkten zugelassen wurde.

  • Um einen Anspruch geltend zu machen, kontaktieren Sie Ihren Installateur oder reichen Sie eine Anfrage auf SystemX.com ein.

Geografische Einschränkungen

Element 119 bietet Garantieabdeckung nur in den USA und Kanada an. Wenn Sie außerhalb dieser Gebiete wohnen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem lokalen Vertriebspartner nach dort angebotenen Garantien.

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