Marine System X®-Garantie

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihrer System X® Marine-Garantie.

Garantie-Bedingungen

Abdeckung

Element 119 garantiert, dass bei ordnungsgemäßer Anwendung von System X XTREME oder System X MAX Lackschutz durch einen von Element 119 zugelassenen Installateur und jährlicher Wartung Ihr Schiff für 5 Jahre geschützt bleibt.

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das System X-Garantieprogramm

  1. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Registrierung der Garantienummer, des Aktivierungscodes und der Schiffsdaten;
  2. Diese Vereinbarung schließt Schiffe aus, die zu irgendeinem Zeitpunkt vor, während oder gegenwärtig für kommerzielle Zwecke genutzt werden;
  3. Die Erstapplikation muss von einem zertifizierten System X Marine Installateur/Händler durchgeführt werden.
  4. Jede Anwendung, Neu-Anwendung, Reparatur oder sonstige Arbeiten an der beschichteten Oberfläche müssen nach Genehmigung des Anspruchs durch Element 119 von einem zertifizierten System X Installateur durchgeführt, neu aufgetragen oder repariert werden;
  5. Der System X-Agent muss innerhalb von 30 Tagen nach Auftreten über jeden Anspruch aufgrund von Produktleistungsversagen informiert werden;
  6. Alle Schiffe müssen vor der Anwendung eine Maschinenpolitur durch einen zugelassenen Anwender erhalten.
  7. Das Schiff muss während der gesamten Garantiezeit kontinuierlich in den Vereinigten Staaten registriert bleiben; und
  8. Die Garantie läuft auf den Namen des Schiffseigners und kann nur übertragen werden, wenn der neue Eigentümer den jährlichen Service wahrnimmt. Wird der jährliche Service nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums von einem System X zertifizierten Installateur durchgeführt, ändert sich die Deckungsdauer auf „1 Jahr“ ab dem Datum des letzten Service.

Allgemeine Haftungsbeschränkungen

Element 119, LLC oder seine Vertreter übernehmen keine Haftung für:

  1. Verschlechterung von werkseitig installiertem Equipment oder anderen behandelten Teilen minderwertiger Spezifikation, Materialien oder Verarbeitung durch den Schiffhersteller, dessen Händler, Drittanbieter oder Modifizierer oder professionelle Detailer, die nicht von Element 119 autorisiert sind;
  2. Wirbelspuren, Kratzer, Schrammen, Abschürfungen, Abplatzungen auf der lackierten Oberfläche, Kalkflecken.
  3. Handelsschiffe oder Heck von Fischereifahrzeugen
  4. Wasserlinie und Bereiche unterhalb der Wasserlinie
  5. Begehbare Bereiche oder Bereiche, in denen Fische gehandhabt werden
  6. Vorhandene Schäden oder Verschlechterungen; und/oder
  7. Jede Anspruchsstellung für Angelegenheiten, die durch die Herstellergarantie des Schiffherstellers abgedeckt sind.

Allgemeine Garantie-Invalidierung

Die System X-Garantie für jedes Produkt wird als ungültig betrachtet, wenn eine der folgenden allgemeinen Bedingungen eintritt:

  1. Vernachlässigung der Wartung des Schiffes gemäß den von Element 119 empfohlenen Standards und Techniken.
  2. Schäden, die durch abrasive Mittel und Polituren sowie Produkte Dritter verursacht wurden;
  3. Schäden, die durch eine Kollision oder andere Schiffsunfälle entstanden sind;
  4. Schäden, sei es versehentlich oder vorsätzlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Überschwemmung, extreme Wetterbedingungen, Folgeschäden, die daraus resultieren können, oder andere höhere Gewalt;
  5. Versäumnis, Oberflächen, die durch Unfall beschädigt wurden, gemäß der Garantie zu reparieren und nachzubehandeln;
  6. Schäden, die durch Änderungen oder Modifikationen an den Schiffoberflächen verursacht wurden;
  7. Schäden, die durch Herstellungsfehler verursacht wurden;
  8. Schäden am Schiff vor der Produktanwendung; und
  9. Nichteinhaltung der unter den Bedingungen dieser Garantie aufgeführten Anforderungen.

System X Außen-/Gelcoat-Garantie

Die System X 5-Jahres-Garantie gilt für 5 Jahre ab dem Anwendungsdatum, sofern bei Mehrsitzern im Marinebereich ein jährlicher Wartungsservice durchgeführt wird. Jet-Skis mit einer Kapazität von 4 Passagieren und weniger sind ab dem Anwendungsdatum für 30 Jahre abgedeckt, sofern ein jährlicher Wartungsservice durchgeführt wird.

Jahresinspektionen

  1. Jahresinspektionen müssen von einem zugelassenen Anwender innerhalb von 30 Tagen vor dem Jahrestag der letzten Wartung durchgeführt werden, um die Garantie aufrechtzuerhalten.
  2. Das Versäumnis, aus irgendeinem Grund innerhalb des erforderlichen Zeitraums eine Jahresinspektion durchzuführen, führt zum Erlöschen jeglicher verbleibender Garantie und zum Verlust etwaiger Verlängerungen.
  3. Für die jährliche Inspektion wird eine vom zugelassenen Anwender festgelegte Gebühr erhoben, die – Außenwäsche, Dekontamination und Inspektion sowie eine einmalige Nachbeschichtung mit der genehmigten Wartungsbeschichtung umfasst.

Haftungsbeschränkungen

Element 119, LLC oder seine Vertreter übernehmen keine Haftung für Folgendes:

  1. Verschlechterung der Werkslackierung oder Nachlackierung oder eines anderen behandelten Teils minderwertiger Spezifikation, Materialien oder Verarbeitung durch Schiffhersteller, deren Händler, Drittanbieter oder Modifizierer oder professionelle Detailer, die nicht von Element 119 LLC autorisiert sind;
  2. Vorhandene Schäden oder Verschlechterungen;
  3. Jede Anspruchsstellung für Angelegenheiten, die durch die Herstellergarantie des Schiffherstellers abgedeckt sind.
  4. Schäden, die durch harte Waschbürsten, kontaminierte und/oder abrasive Tücher und Schwämme, unbehandelte Bereiche aufgrund von Unfallschäden und/oder deren anschließende Reparaturen sowie durch Aufprall mit Fremdkörpern verursacht werden.
  5. Bereiche um Auspuff- und Betankungsöffnungen
  6. Die Garantie gilt nur für werkseitig beschichtete Systeme und schließt matte Oberflächen aus.

Schadensfall am Schiff

Kontaktieren Sie Ihren Schiffsversicherer, um sicherzustellen, dass alle System X Produkte und Dienstleistungen in Ihrem Versicherungsschutz enthalten sind. Wenn das Schiff beschädigt wird und eine erneute Anwendung erforderlich ist, wenden Sie sich an Element 119, LLC oder Ihren örtlichen Vertreter, um zusätzliche Behandlungen zu arrangieren.

Anspruch geltend machen

Folgendes gilt für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Produktmängeln oder -ausfällen:

  1. Der System X-Agent muss innerhalb von 30 Tagen nach Auftreten über jeden Anspruch aufgrund von Produktleistungsversagen informiert werden;
  2. Jede Anwendung, Neuauftragung, Reparatur oder andere Arbeiten an der beschichteten Oberfläche müssen von einem autorisierten System X-Agenten nach Genehmigung des Anspruchs durch Element 119 durchgeführt werden;

System X-Agenten / zertifizierte System X-Installateure werden nach strengen Richtlinien und Anforderungen ausgewählt. Nur autorisierte Agenten dürfen System X-Produkte installieren und warten. Um Ihren nächstgelegenen autorisierten Agenten zu finden, kontaktieren Sie bitte System X, um mit Ihrem nächstgelegenen System X-Installateur verbunden zu werden.

Garantiegrenzen

Im Falle eines Garantieanspruchs ist diese Garantie auf die folgenden Höchstbeträge beschränkt, die nach Ermessen von Element 119, LLC als vollständige und endgültige Abwicklung des Garantieanspruchs des Kunden gelten.

  1. Element 119, LLC oder seine Vertreter werden die notwendigen Genehmigungen für Garantie-Reparaturen und Neuauftragungen der Beschichtung arrangieren;
  2. Die Kosten für die Neuauftragung können von Ihrem Installateur berechnet werden oder auch nicht. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Kauf nach der Neuauftragungsanspruchspolitik Ihres Installateurs;
  3. Beschichtungsprodukt ersetzen oder dem Eigentümer des benannten Wasserfahrzeugs die Kosten für das Beschichtungsprodukt zahlen, wie von Element 119 festgelegt.

Geografische Einschränkungen

Element 119 bietet nur in den USA und Kanada Garantieabdeckung. Wenn Sie in einem anderen Land wohnen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem örtlichen Händler nach den dort angebotenen Garantien.

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